tollmedia

Mag. Georg Toll
Colingasse 4
6020 Innsbruck
info@tollmedia.at

(in den AGB kurz: "tollmedia")

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Geltung/Vertragsabschluss
    1. tollmedia erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen tollmedia und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
    2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von tollmedia schriftlich bestätigt werden.
    3. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern dies nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Den AGB des Kunden widerspricht tollmedia hiermit ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch tollmedia bedarf es nicht.
    4. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
    5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
    6. Die Angebote von tollmedia sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Konzept- und Ideenschutz
    1. Hat der potentielle Kunde tollmedia vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt tollmedia dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

    2. Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch tollmedia treten der potentielle Kunde und tollmedia in ein Vertragsverhältnis ("Pitching-Vertrag"). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
    3. Der potentielle Kunde anerkennt, dass tollmedia bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
    4. Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von tollmedia ist dem potentiellen Kunden schon aufgrund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
    5. Das Konzept enthält darüber hinaus für die Publikation relevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung des Konzepts definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und ihm ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Entwürfe, Grafiken, Illustrationen, Farbkonzepte usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
    6. Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von tollmedia im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Ideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
    7. Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von tollmedia Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies tollmedia binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
    8. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass tollmedia dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass tollmedia dabei verdienstlich wurde.
    9. Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20% Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei tollmedia ein.
  3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
    1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Werkvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch tollmedia, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll ("Angebotsunterlagen"). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch tollmedia. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit für tollmedia.
    2. Alle Leistungen von tollmedia (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
    3. Der Kunde wird tollmedia zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird tollmedia von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von tollmedia wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
    4. Sofern es seitens des Kunden Vorgaben hinsichtlich zu verwendender Materialien bzw. bereits vorhandene gestalterische Elemente (z.B. Logos, Schriften etc.) gibt, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass diese tollmedia in einer zur weiteren Bearbeitung geeigneten Form zugänglich gemacht werden. Insbesondere digitale Unterlagen und Daten sind in einem allgemein gebräuchlichen und plattformübergreifenden Format bereitzustellen (z.B. idml-Format für InDesign; jpg-, tif- oder png-Format für Bilddateien, Schriften als OpenType etc.).
    5. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. tollmedia haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung der Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird tollmedia wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde tollmedia schad- und klaglos; er hat tollmedia sämtliche Nachteile zu ersetzen, die durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, tollmedia bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt tollmedia hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
  4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
    1. tollmedia ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren ("Fremdleistung").
    2. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. tollmedia wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
    3. Soweit tollmedia notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von tollmedia.
    4. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Werkvertrages aus wichtigem Grund.
  5. Termine
    1. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von tollmedia schriftlich zu bestätigen.
    2. Verzögert sich die Lieferung/Leistung aus Gründen, die tollmedia nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und tollmedia berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
    3. Befindet sich tollmedia in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er tollmedia schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  6. Vorzeitige Auflösung
    1. tollmedia ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
      1. die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
      2. der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;
      3. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von tollmedia weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung eine taugliche Sicherheit leistet;
    2. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn tollmedia fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
  7. Honorar
    1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von tollmedia für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. tollmedia ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem Budget von € 2.000,-, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist tollmedia berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
    2. Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat tollmedia für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
    3. Alle Leistungen von tollmedia, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle tollmedia erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
    4. Kostenvoranschläge von tollmedia sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von tollmedia schriftlich veranschlagten um mehr als 15% übersteigen, wird tollmedia den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekanntgibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt als vom Auftraggeber von vornherein genehmigt.
    5. Für alle Arbeiten von tollmedia, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt tollmedia das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an tollmedia zurückzustellen.
  8. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
    1. Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von tollmedia gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von tollmedia.
    2. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, tollmedia die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
    3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann tollmedia sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
    4. Weiters ist tollmedia nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
    5. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich tollmedia für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
    6. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von tollmedia aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von tollmedia schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
  9. Eigentumsrecht und Urheberrecht
    1. Alle Leistungen von tollmedia, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von tollmedia und können von tollmedia jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen von tollmedia jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von tollmedia setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von tollmedia dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von tollmedia, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
    2. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von tollmedia, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von tollmedia und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
    3. Für die Nutzung von Leistungen von tollmedia, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von tollmedia erforderlich. Dafür steht tollmedia und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
    4. Für die Nutzung von Leistungen von tollmedia bzw. Publikationen, für die tollmedia konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Werkvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung von tollmedia notwendig.
    5. Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht tollmedia im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.
    6. Der Kunde haftet gegenüber tollmedia für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
  10. Kennzeichnung
    1. tollmedia ist berechtigt, auf allen Publikationen auf tollmedia und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
    2. tollmedia ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf der eigenen Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
  11. Gewährleistung
    1. Es gelten die gesetzlichen Fristen und Vorschriften zur Geltendmachung von Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Irrtumsanfechtungsansprüchen.
    2. Diese beinhalten u.a. die Rügepflicht für unternehmerische Kunden. Dieser ist verpflichtet, allfällige Mängel unverzüglich bzw. innerhalb einer angemessenen Frist nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Die Missachtung der Rügepflicht bzw. entsprechender gesetzlicher (Form-)Vorgaben hat den Entfall von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie des Rechts auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln zur Folge.
    3. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch tollmedia zu. tollmedia wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde tollmedia alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. tollmedia ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für tollmedia mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
    4. Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. tollmedia ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. tollmedia haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
    5. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten.
  12. Haftung und Produkthaftung
    1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von tollmedia und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen ("Leute") für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von tollmedia ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer "Leute".
    2. Jegliche Haftung von tollmedia für Ansprüche, die aufgrund der von tollmedia erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn tollmedia der Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für tollmedia nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet tollmedia nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat tollmedia diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
    3. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen nach sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von tollmedia. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
  13. Datenschutz
    1. Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson(en), Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

  14. Anzuwendendes Recht
    1. Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen tollmedia und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    1. Erfüllungsort ist der Sitz von tollmedia. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald tollmedia die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
    2. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen tollmedia und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von tollmedia sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist tollmedia berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
    3. Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Stand April 2016